Logo - Der gesunde Baum - Dr. Jürgen Kutscheidt

Wertermittlung

Nach Verkehrsunfällen, bei unsachgemäßen Grabungen oder bei mutwilligen Beschädigungen stehen dem Baumeigentümer Schadensersatzleistungen zu. Aber auch wenn durch eine Planung (z.B. im Bereich Straßenbau, Gebäude, Kanal…) Gehölze weichen müssen, sieht der Gesetzgeber hierfür eine Entschädigung vor.

Bei Gehölzen, deren Wert sich als Bestandteil des jeweiligen Grundstücks bemisst, wird die „Methode Koch“ zur Wertermittlung herangezogen. Je nachdem wie stark die Schädigung ausgefallen ist, wird zwischen Totalschaden und Teilschaden differenziert.

Wir führen vor Ort die Schadensfeststellung durch oder verwenden die von Ihnen erhobenen Daten. Danach erfolgt die Berechnung der Schadenshöhe mit dem ARBOTAX-Gehölzwertprogramm. Im Gutachtentext werden alle Rechenschritte und Variablen nachvollziehbar erläutert.

Wir erstellen die Wertberechnungen auf Stundenhonorarbasis oder vereinbaren Fallpauschalen mit Ihnen (häufig bei Kommunen). Gern unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber Versicherungen.

Ähnlich wie nach einem Autounfall ist der Schädiger In der Regel verpflichtet auch die Kosten der Begutachtung in vollem Umfang zu übernehmen. So erhalten Sie, (fast) ohne Risiko, die angemessene Entschädigung.
Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch